Rahmenlose Magnet Kennzeichenhalter erlaubt oder nicht?

Sind rahmelose Magnet Kennzeichenhalter legal oder nicht?

Seit spätestens März 2023 fragen sich viele unser jetzigen oder zukünftigen Kunden, ob Magnet Kennzeichenhalter legal sind. Aber wie ist es zu diesem Umstand gekommen und wie haben wir bei IVALITY reagiert um wieder legal zu sein? Wir versuchen hier zu informieren und alle uns bekannten Zahlen, Daten und Fakten in einem Artikel bereit zu stellen.

Wie war die Gesetzeslage bis Anfang 2023?

Vor 2023 war die Gesetzeslage recht einfach: Laut FZV und STVZO mussten die Kennzeichen an Vorder- und Rückseite einfach nur "fest angebracht" sein. Das war natürlich sehr schwammig formuliert und jeder Beamte oder Prüfer konnte das "fest angebracht" so auslegen wie er/sie es wollte.
Funfakt: Jeder unserer Kunden, der abgemahnt wurde und dagegen gerichtlich angegangen ist, hat vor Gericht recht bekommen, da unsere Magnethalter formschlüssig und fest angebracht sind.

Was hat sich Anfang 2023 geändert?

Anfang 2023 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in seiner Verlautbarung 3/2023 den Wortlaut "fest angebracht" nun weiter ausdetailliert und weitere Eigenschaften definiert, welche Kennzeichenhalter erfüllen müssen um eine ABE bekommen zu können.
So heißt es: "In § 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist die „feste Anbringung" des Kennzeichens an Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs gefordert. In der Praxis wird die „feste Anbringung" teilweise unterschied­lich interpretiert. Eine Kennzeichenbefestigung erfüllt nach einem gemeinsamen Verständnis des Bundesminis­teriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und der für die Fahrzeugzulassung zuständigen obersten Landesbehör­den die Anforderung einer festen Anbringung im Sinne der FZV, wenn für die Entfernung eines angebrachten Kenn­zeichens ein Werkzeug erforderlich ist...."²
Sprich "fest angebracht" wird zu "Kennzeichen darf nur noch durch ein Werkzeug entfernt werden können"

Glücklicherweise wurde hier noch ein Satz hinzugefügt:
"Eine unmittelbare Anbringung von Kennzeichen und deren eventueller Hal­terung am Fahrzeug (z.B. mittels zweier Schrauben durch das Kennzeichenschild oder durch die Halterung in die Karosserie) ist hierfür nicht zwingend erforderlich....
Sprich, es werden keine speziellen Kennzeichenhalter verboten. Ihr habt die freie Wahl, solange der Kennzeichenhalter die Anforderungen erfüllt.

Und wie ist es mit Kennzeichenhaltern, die auch ohne Werkzeug entfernt werden können?

Auch hier hat sich das KBA etwas einfallen lassen:
"Für Kennzeichenbefestigungen, die auch ohne Werkzeug entfernt werden können, kann eine Allgemeine Betriebs­erlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden. Nachstehend werden die wesentlichen Anforderungen für eine diesbezügliche Allgemeine Betriebserlaubnis für eine Kennzeichenhalterung bekannt gegeben....

Also es gibt zwei Wege um legal zu sein. Erstens du hast eine Kennzeichenhalterung, wo das Kennzeichen nur durch ein Werkzeug abgenommen werden kann oder du hast eine Kennzeichenhalterung mit ABE.

Und was muss eine Kennzeichenhalterung erfüllen, wenn das Kennzeichen ohne Werkzeug entfernt werden kann um eine ABE zu bekommen?

Auch hier definiert das KBA einige Eigenschaften, welche eine Kennzeichenhalterung erfüllen muss, damit man eine ABE ausgestellt bekommt.
"Bei allen Befestigungsarten (auch Klebe-, Klett-, Magnet oder ähnlichen Befestigungen) des Kennzeichens ist dessen „feste Anbringung" sicherzustellen. Beim Befah­ren von Kopfsteinpflaster mit Schlaglöchern (,,Belgisch­Block") und bei der Nutzung von Portalwaschanlagen, Waschstraßen oder Selbstbedienungs-Waschboxen darf es nicht zu einem Kennzeichenverlust kommen.
Die „feste Anbringung" muss für alle Befestigungsarten auch bei Umwelteinflüssen wie Temperaturschwankun­gen, Feuchtigkeit, Schlag- und Stoßbelastung, UV-Be­witterung und korrosiven Medien sichergestellt werden. Für eine Allgemeine Betriebserlaubnis muss durch den Antragsteller ein entsprechender Nachweis erbracht wer­den....

Klingt alles recht logisch, oder? Ich würde auch wollen, dass meine Kennzeichenhalterung diese Eigenschaften erfüllt! 

Aber was ist jetzt eigentlich diese Verlautbarung und wie lange ist diese gültig?

Eine Verlautbarung ist kein Gesetz, jedoch gültig, wie wir in einem Telefonat mit dem KBA erfahren halten. 
Sprich: Die Verlautbarung kann als Erweiterung des Gesetzes (FZV) gesehen werden und ist rechtlich gültig auch wenn sich der GEsetzestext der FZV oder der STVZO nicht geändert hat.

Funfakt: Die Verlautbarung in dieser Form und damit auch die Wirksamkeit läuft am 01.01.2024 aus. Das KBA wird diese Verlautbarung vorzeitig überprüfen und ggf. anpassen.

Wie wir es geschafft haben trotz Verlautbarung in kürzester Zeit wieder legal zu sein!

Wir haben intern bei IVALITY eine Risikomanagement. Das bedeutet, dass wir schon vor der Bekanntgabe von Verlautbarungen/Gesetzen uns Gedanken machen, was sich die Politik einfallen lassen könnte um Magnet Kennzeichenhalter verbieten zu können. Aus diesen Szenarien leiten wir dann Maßnahmen ab, wie wir dennoch legal bleiben können.

Aus diesen Maßnahmen haben wir Pläne in der Hinterhand gehabt und konnten 4 Wochen nach medialer Veröffentlichung durch GTÜ (Vielen Dank dafür! Schade, dass es eine Behörde nicht so gut hinbekommen hat) eine Erweiterung auf den Markt bringen, die unsere Magnetkennzeichenhalter wieder uneingeschränkt legal und FZV konform macht.
Damit sind wir weltweit die einzigen Anbieter von legalen magnetischen Kennzeichenhaltern nach aktueller FZV!

Ihr wollt mehr über unsere legalen Magnetkennzeichenhalter wissen?
Dann klickt gerne <<<hier>>> oder ihr schreibt eine Mail an info@ivality.de

Quelle: 
² 
Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland, 77. Jahrgang 2023 Heft 3 (45-68), Ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2023, Verkehrsblatt Verlag, S.58-59